Abrechnung und Kostenübernahme

Erstattung der Behandlungskosten bei allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

Gesetzliche Krankenkassen

In meiner Praxis werden die Therapiekosten von allen gesetzlichen Versicherungen übernommen.

Zuvor muss ein Antrag auf Kostenübernahme erstellt werden. Ich verfasse einen Bericht über Situation und Therapieziele, der dann von einem unabhängigen und von ihrer Krankenkasse bestimmten Gutachter befürwortet wird.

Ihre persönlichen Daten werden dem Gutachter ausschließlich anonymisiert von mir weitergegeben.

Private Krankenkassen

Die Kosten für eine Psychotherapie werden entsprechend Ihrer vertraglichen Vereinbarungen vollständig oder teilweise von den privaten Versicherungen erstattet.

Vorab muss auch hier ein Gutachter die Notwendigkeit einer Behandlung bestätigen.

In der Regel teilt Ihre Krankenkasse Ihnen schriftlich mit, in welchem Umfang die Therapiekosten übernommen werden.

Ein erstes Gespräch

Am Anfang jeder Therapie steht ein Erstgespräch. Orientierende Erstgespräche können im Rahmen meiner Sprechstunde in der Regel kurzfristig, Langzeittherapien häufig nur nach einer Wartezeit angeboten werden.

Sie nehmen Kontakt zu mir auf, entweder telefonisch oder über das Wartelistenformular. Wir vereinbaren einen Termin, an dem wir uns kennenlernen und beurteilen, ob die für eine Therapie so wichtige vertrauliche Beziehung zwischen Patient und Therapeut möglich ist.

Im Rahmen der Erstgespräche verschaffe ich mir einen Überblick über Ihre Problematik, erstelle eine umfassende Basisdiagnostik und berate Sie, welche Therapieform ich für Ihre Problematik für geeignet halte. Im Laufe der Sitzungen besprechen wir die möglichen Ziele Ihrer Therapie und stellen einen Behandlungsplan auf.

Kommt für uns beide eine weiterführende Arbeit in Frage, stelle ich bei Ihrer Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme. Ein von der Kasse bestimmter Gutachter entscheidet dann darüber, ob Ihre Therapie bewilligt und somit von der Krankenkasse bezahlt wird.

Für Selbstzahlende entfällt dieser Vorgang natürlich.

Aufgrund der Begrenztheit der Therapieplätze kann derzeit nur eine Aufnahme auf die Warteliste angeboten werden. Die Verteilung frei werdender Therapieplätze richtet sich nach spezifischen Kriterien, wie z.B. Dringlichkeit, Behandlungsvoraussetzungen und Wartedauer.